Kontaktdaten
WIPA Chemicals International NV (nachstehend bezeichnet als WCI)
Adresse: Durmakker 7, B-9940 Evergem, Belgien
E-mail: info@wci-nv.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: BE 0748.527.719
Anzahl der Unternehmen nach belgischem Recht: 0748.527.719
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für all unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge für die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.
1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden und/oder Dritter, auch wenn WCI deren Geltung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.
1.3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
2. Angebot und Auftrag
2.1. Angebote und Preise haben lediglich überschlägigen Charakter und sind für WCI nicht bindend. Sie können von WCI bis zur Auftragsannahme jederzeit geändert werden. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch WCI. Angebote sind ab dem Angebotsdatum für die Dauer von 60 Tagen oder ggf. für die im Angebot selbst genannte Frist gültig. Für Folgeaufträge gilt nicht automatisch dieselbe Angebotsgültigkeit.
2.2. Angebote dürfen gegenüber Dritten nicht ohne Zustimmung von WCI offengelegt werden.
2.3. Durch die Erteilung eines Auftrags über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von WCI einverstanden.
3. Preise
3.1. Alle angegebenen Preise gelten bei Lieferung ab Werk (Evergem, Belgien).
3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), sofern nichts anderes angegeben ist.
3.3. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer und aller anfallenden Abgaben, Gebühren und Zölle.
3.4. Kommt ein Auslandsverkauf für die Befreiung von der belgischen Umsatzsteuer ("BTW") in Frage, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Bestimmungen nachzukommen und uns zum Beispiel seine nationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine Exportbescheinigung vorzulegen. Kommt der Kunde diesen Bestimmungen nicht nach, stellt WCI Umsatzsteuer in Rechnung.
3.5. Bei einem Anstieg eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren nach dem Angebotsdatum ist WCI jederzeit, auch nach Vertragsschluss, bis zur Lieferung der Waren bzw. der Erbringung der Dienstleistungen berechtigt, entweder den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen oder den Vertrag außergerichtlich ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass der Kunde Anspruch auf irgendeine Form von Ausgleich hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anstieg auf vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist.
4. Zahlung
4.1. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist per Banküberweisung zu begleichen, wie auf der Auftragsbestätigung, Proformarechnung und/oder Rechnung angegeben, ohne Recht auf Abzug oder Aufrechnung.
4.2. WCI behält sich das Recht vor, bei Erstaufträgen Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen. WCI behält sich bei Folgeaufträgen ferner das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen oder sonstige geschäftliche Gründe vorliegen. Wird die geforderte Vorauszahlung nicht geleistet und/oder die geforderte Sicherheit nicht zur Zufriedenheit von WCI gestellt, so behält WCI sich das Recht vor, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag außergerichtlich sowie unbeschadet aller sonstigen Ansprüche von WCI, einschließlich des Anspruchs auf vollständigen Schadensersatz, ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass WCI dadurch in irgendeiner Weise verpflichtet wird, Schadensersatz zu leisten. WCI kann bereits gewährte Zahlungsziele widerrufen oder kürzen, wenn dies nach eigenem Ermessen gerechtfertigt ist.
4.3. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, Zahlungen auszusetzen.
4.4. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug und wird die Forderung von WCI sofort fällig. Sobald er sich in Verzug befindet, ist der Kunde unbeschadet seiner sonstigen Pflichten zur Zahlung der in Belgien geltenden gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte verpflichtet. Zusätzlich kommt als Ausgleich für Beitreibungskosten automatisch ein Aufschlag von 10 %, mindestens jedoch 100 €, zur Anwendung. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand sind vom Kunden zu tragen.
5. Lieferung und Lieferfrist
5.1. Der Transport der Waren erfolgt vollständig auf Rechnung und Risiko des Kunden. Falls und soweit der Kunde nicht zeitnah klare Anweisungen hinsichtlich der Art des Transports erteilt, steht es WCI frei, diese selbst festzulegen.
5.2. WCI behält sich das Recht vor, Aufträge für die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen in Teilen auszuführen und die jeweiligen Teilleistungen separat in Rechnung zu stellen.
5.3. Angegebene Lieferfristen sind nicht bindend.
5.4. Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus irgendeinem Grund nicht eingehalten, begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder die einseitige Beendigung des Vertrages.
5.5. Ausschließlich im Hinblick auf die Lieferfrist gelten Waren als versandt, sobald sie versandfertig sind.
5.6. Bei Massengütern darf die Liefermenge die vom Kunden bestellte Menge um bis zu 10 % über- und unterschreiten. WCI stellt die tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung.
5.7. Der Kunde ist verpflichtet, am Lieferort ausreichend Arbeitskräfte und Gerätschaften für das Abladen der Waren bereitzustellen und WCI rechtzeitig über Einschränkungen der Zugänglichkeit des Lieferorts zu informieren.
5.8. Ggf. angegebene Transportkosten haben lediglich indikativen Charakter und können je nach Änderungen bei Kraftstoffzuschlägen oder Überstunden bei Überschreitung der Abladezeit usw. angepasst werden.
5.9. Der Kunde darf die Waren weder direkt noch indirekt in ein Land exportieren oder re-exportieren, in das die Lieferung der Waren aufgrund von Handelsbeschränkungen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen eingeschränkt oder verboten ist.
5.10 WCI kann jederzeit zusätzliche Informationen zum Bestimmungsort seiner Produkte anfordern und den Kunden auffordern, eine Erklärung zur Bestimmung des Warenziels und zur Einhaltung der Handelsbeschränkungen, Sanktionsgesetze und -vorschriften der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen zu unterzeichnen. Wenn die angeforderten Informationen nicht bereitgestellt oder nicht zu unserer Zufriedenheit bereitgestellt werden, behält sich WCI das Recht vor, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise ohne Einschaltung der Gerichte aufzulösen und ohne Beeinträchtigung der anderen Rechte von WCI, einschließlich des Rechts auf volle Entschädigung, ohne dass WCI verpflichtet ist, Entschädigung in irgendeiner Form zu leisten.
6. Handhabung der gelieferten Waren
6.1. Der Kunde ist für die Eignung der mit dem Produkt zu füllenden Behälter oder Anlagen verantwortlich (zum Beispiel deren Sauberkeit, Dichtigkeit, Fassungsvermögen usw.).
6.2. Die Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten.
6.3. Alle Angaben zum Transport und zur Lagerung der Waren sind zu beachten.
7. Höhere Gewalt
7.1. Krieg, Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs bei WCI oder beim Kunden, Streik, Aussperrung, Mangel an Grundstoffen, Transportunterbrechungen, behördliche Maßnahmen und alle anderen Fälle von höherer Gewalt befreien WCI für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Folgen von den Lieferpflichten und allen eventuellen Pflichten zur Zahlung von Schadensersatz. Höhere Gewalt im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Umstände, die nicht in unserem Einflussbereich liegen und die die Vertragserfüllung dauerhaft oder vorübergehend behindern, selbst wenn ein solcher Umstand bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.
7.2. Wenn bei Beendigung des Vorliegens höherer Gewalt die weitere Vertragserfüllung für eine der Parteien eine unzumutbare Belastung darstellen würde, ist die betreffende Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich mit einer Frist von acht Tagen vollständig oder teilweise aufzulösen, ohne gegenüber der anderen Partei zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein.
8. Mängelhaftung und Beschwerden
8.1. WCI garantiert unter den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Einschränkungen, dass die gelieferten Waren frei von Produktionsmängeln sind. WCI lehnt alle weiteren expliziten oder impliziten Garantien ab, zum Beispiel hinsichtlich der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.
8.2. Die unter Paragraph 8.1 ausgesprochene Garantie gilt nur für den Kunden und nur unter der Bedingung, dass dieser all seinen Pflichten gegenüber WCI nachgekommen ist. Die Garantie erstreckt sich nicht auf nachfolgende Käufer oder andere Dritte.
8.3. WCI kommt im Rahmen der unter Paragraph 8.1 ausgesprochenen Garantie nur für Mängel auf, bei denen der Kunde nachweisen kann, dass sie eine direkte Folge von Produktionsfehlern sind.
8.4. Alle Beschwerden über die gelieferten Waren, einschließlich Beschwerden hinsichtlich einer nicht vereinbarungsgemäßen Beschaffenheit oder sichtbarer Mängel oder Schäden, sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach der Lieferung und vor der Verwendung, dem Mischen, dem Weiterverkauf, der Umverpackung und der Redistribution schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Ansprüche des Kunden.
8.5. Die Pflicht von WCI zur Nachbesserung ist nach Ermessen von WCI auf den Ersatz der gelieferten Waren beschränkt, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat. WCI kommt in keinem Fall für indirekte Schäden, zum Beispiel entgangene Gewinne und Schäden Dritter, auf. Die Haftung von WCI ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag für die gelieferten Waren beschränkt.
8.6. Die Garantie gilt nicht, wenn die gelieferten Waren oder ein Teil von ihnen zweckentfremdet oder unsachgemäß gebraucht und/oder gelagert wurden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung alleiniges Eigentum von WCI. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Waren im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, WCI unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Ansprüche auf Waren erheben, die noch Eigentum von WCI sind.
9.2. Bei Zahlungsverzug behält WCI sich das Recht vor, die gelieferten Waren auf außergerichtlichem Wege wieder an sich zu nehmen.
9.3. Der Risikoübergang auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Alle Verträge zwischen WCI und dem Kunden unterliegen ausschließlich belgischem Recht.
10.2. Alle Auseinandersetzungen zwischen den Parteien sowie die Auslegung und Anwendung der Verträge zwischen WCI und dem Kunden werden vor dem zuständigen Gericht in Gent ausgetragen.